Was sich ändert
Die Markengesetz-Novelle wurde im Dezember 2025 zur ersten Lesung eingebracht und soll 2026 verabschiedet werden. Zentrale Punkte:
- Bekämpfung bösgläubiger Anmeldungen: Anmeldungen ohne Nutzungsabsicht und solche, die offensichtlich über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehen, werden nicht registriert. Bußgelder bis zu 100.000 RMB für bösgläubige Anmelder.
- Neue Markenformen: Bewegungsmarken werden explizit als registrierbar aufgenommen – bisher waren sie nur indirekt geschützt.
- Funktionalitätsausschluss erweitert: Auch bei Farb-, Ton- und Bewegungsmarken gilt: Technisch bedingte oder wertverleihende Elemente sind nicht schutzfähig.
- Missbräuchliche Nutzung: Wer eine eingetragene Marke in einer Weise nutzt, die die Öffentlichkeit irreführt, muss mit Bußgeld bis 50.000 RMB und im Wiederholungsfall mit Löschung rechnen.
Fristen: Widerspruch jetzt in zwei Monaten
Die bisherige Dreimonatsfrist für Widersprüche gegen veröffentlichte Marken wird auf zwei Monate verkürzt. Für Markeninhaber bedeutet das:
- Deutlich weniger Zeit für Recherche und Entscheidung.
- Monitoring-Systeme müssen umgestellt werden.
- Interne Entscheidungswege müssen beschleunigt werden.
Die Prüfungsverfahren werden gestrafft: Bei Verfahren, in denen es auf die Entscheidung eines vorrangigen Rechts ankommt, soll die Prüfung ausgesetzt werden (bisher: "kann"). Das schafft Rechtssicherheit und vermeidet parallele Verfahren.
Bekannte Marken: Erweiterter Schutz
Bisher genossen nur eingetragene bekannte Marken Schutz auch für unähnliche Waren/Dienstleistungen. Die Novelle streicht diese Einschränkung:
- Auch nicht eingetragene bekannte Marken können künftig gegen identische oder ähnliche Zeichen für unähnliche Waren vorgehen, wenn eine Irreführung der Öffentlichkeit droht.
- Das senkt die Hürden für den Schutz bekannter Marken erheblich.
Praktische Bedeutung: Die Hürden für die Anerkennung als "bekannte Marke" bleiben hoch – der Nachweis umfassender Bekanntheit in China ist weiterhin erforderlich. Die Neuregelung hilft vor allem in Fällen klarer Rufausbeutung.
